Laufendes Verfahren: 45. B-Plan „Martenshof" der Gemeinde Heeslingen

Ziel und Zweck der Planung:

In der niedersächsischen Ortschaft Heeslingen soll auf einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofstelle an der Ecke Kurze Str. / Marktstraße ein neues Wohngebiet entstehen, um der Nachfrage nach Mietwohnungen in Heeslingen gerecht zu werden. Die Entwicklung soll an die bestehenden wohnbaulichen Strukturen an der Marktstraße anschließen, um den benötigen Wohnraum zu ermöglichen. Insgesamt umfasst die Fläche rd. 7.000 m². Der Standort ist eingebettet in durch eine Wohn- und Gewerbenutzungen geprägte Siedlungsstruktur und verfügt über die Marktstraße (L124) eine sehr gute verkehrliche Erreichbarkeit.

Aktueller Verfahrensstand:

Für das Plangebiet besteht aktuell kein Bebauungsplan. Die städtebauliche Entwicklung soll über die Aufstellung eines Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden. Damit unterliegt die Planung den Prüfmaßstäben des § 1 Abs. 6 Nr. 4, 8a und 11 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB und § 1 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den raumordnerischen Bestimmungen in Niedersachsen.

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