Laufendes Verfahren: 102. B-Plan „Biogasanlage Brauel" der Stadt Zeven
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass der Planung ist der geplante Ausbau sowie die Umrüstung der nördlich der Stadt Zeven bestehenden Biogasanlage für die Produktion sowohl von Strom als auch von Wärme zur Versorgung des Umlandes. Der Betreiber strebt an durch die Bauleitplanung die vorhandene Biogasanlage in ihrem Bestand zu sichern und u.a. langfristig betriebliche Erweiterungen zu ermöglichen. Weitergehend soll neben der Biogasanlage eine Batteriespeicheranlage errichtet werden, um produzierten Strom nachfragegerecht in das Stromnetz einspeisen zu können.
Ziel der Planung ist die Ausweisung von sonstigen Sondergebieten (SO) mit den Zweckbestimmungen „Regenerative Energien / Bioenergieanlage“ und „Batteriespeicheranlage“. Weitergehend sollen Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung sowie der Baugrenzen einen adäquaten Spielraum für die Umsetzung des Planvorhabens bieten. Außerdem sollen Flächen zur Sicherung der im Plangebiet bereits bestehenden Kompensationsflächen, sowie Anpflanzflächen für die adäquate landschaftliche Eingrünung festgesetzt werden.
Gem. § 8 Abs. 2 des BauGB, sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Zeven ist die Fläche vornehmlich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da das Ziel des Planvorhabens den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, wird eine entsprechende 84. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durch die Samtgemeinde Zeven durchgeführt, um die Darstellungen der vorbereitenden Bauleitplanung mit dem vorliegenden Bebauungsplan in Einklang zu bringen.
Aktueller Verfahrensstand:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zeven hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 „Biogasanlage Brauel“ beschlossen. In einem ergänzenden Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung der Stadt Zeven vom 14.05.2025 wurde die Erweiterung des Plangebietes um eine Batteriespeicheranlage beschlossen. In seiner Sitzung am 12.02.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zeven nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
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