Laufendes Verfahren: 97. B-Plan "Godenstedter Straße" der Stadt Zeven
Der Bauausschuss der Stadt Zeven hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Godenstedter Straße“ beschlossen. In seiner Sitzung am 12.02.2026 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Zeven nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass der Planung ist das von der Stadt Zeven geplante Vorhaben zur Entwicklung eines Wohngebietes zur weiteren Deckung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken.
Die Planung dient der Umsetzung folgender Ziele:
- Bereitstellung von Bauland zur Deckung des mittel- bis langfristigen Bedarfs,
- Schaffung von attraktivem neuem Wohnraum,
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
- Schaffung eines klimafreundlichen Quartiers, bspw. durch Festsetzungen im Sinne des Klimaschutzes und zur Klimafolgenanpassung, Verfolgung des „Blue-Green-Street“-Konzepts,
- Regelung und Ermittlung der Kompensationserfordernisse für den geplanten Eingriff,
- Regelung des Umgangs mit vorhandenen Bäumen und Gehölzen,
- Regelung des Wasserabflusses für das Plangebiet
Zur Sicherung dieser Entwicklungsziele und um die städtebaulich geordnete Fortführung der wohnbaulichen Siedlungsentwicklung in diesem Bereich der Ortslage zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Parallel wird durch die Samtgemeinde das Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben.
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